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Kompetenzen des Bundes und der Länder im Gesundheitswesen - dargestellt anhand ausgewählter Regelungen im Sozialgesetzbuch
Seit der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil, ist zu beobachten, dass der Bund immer häufiger und detaillierter in Regelungsbereiche eingreift, die traditionell der Länderkompetenz unterliegen. Die Autoren weisen nach, dass zahlreiche Vorschriften des Vertragsarztrechts gegen die grundgesetzliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen verstoßen. Nach einem Überblick über die Zuständigkeitsverteilung im Gesundheitsbereich und den einfachgesetzlichen Normenbestand arbeiten die Verfasser die Kompetenzproblematik an ausgewählten Beispielen heraus: Qualitätssicherung, Trennung der haus- und fachärztlichen Versorgung, Notdienst, Datenschutz, Weiterbildung und versicherungsfremde Leistungen. Die Studie basiert auf einem verfassungsrechtlichen Gutachten, das auch in der Presse große Beachtung gefunden hat.
von: Ulrich Derpa, Eibe Riedel




Handbuch der medizinischen Informatik
Die Medizin setzt immer stärker Methoden und Technologien der Informatik ein. Für Informatikanwendungen in der Medizin gelten dabei besondere Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit und Verfahrenskomplexität. Deshalb hat sich eine eigene Disziplin entwickelt: die Medizinische Informatik. Mehr als 50 Autoren aus Hochschulen, Industrie und Administration geben in diesem Handbuch einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Medizinische Informatik. Folgende Themen werden dargestellt: Gesundheitswesen Patientenintegration Rechtliche Aspekte Med. Dokumentation, Terminologie und Linguistik Med. Statistik und Epidemiologie Modellierung Bioinformatik Signalverarbeitung Bildverarbeitung Robotik Entscheidungsunterstützung Krankenhausinformationssysteme Med. Arbeitsplatzsysteme Elektronische Patientenakte Telematik Datenschutz Med. Lehr- und Lernsysteme Med. Qualitätsmanagement.
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60 Prozent der Deutschen über 65 Jahre wollen Telemedizin nutzen
BITKOM fordert: Altersgerechte Assistenzsysteme in Leistungskatalog der Krankenkassen aufnehmen

Nachricht vom: 03.05.2009


Berlin, 3. Mai 2009 - 59,8 Prozent aller Deutschen über 65 Jahre wollen Telemedizin nutzen, um länger in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können. Das hat eine repräsentative Umfrage des Bundesverbands BITKOM ergeben. „Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause werden gewünscht. Anwendungen wie Tele-Homecare und Tele-Monitoring müssen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. So könnten z.B. Pflegebedürftige und chronisch Kranke von den altersgerechten Assistenzsystemen profitieren. „Wir appellieren an den gemeinsamen Bundesausschuss, jetzt die notwendigen Entscheidungen zu treffen.“ Der gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen.

In den kommenden Jahren wird die Zahl der Pflegebedürftigen und chronisch Kranken deutlich steigen – schon allein aus demografischen Gründen. Scheer: „Das Gesundheitssystem muss auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung eingestellt werden. Der Einsatz der Telemedizin als Alternative zur stationären Behandlung sollte daher noch aktiver gefördert werden.“ Dazu zählen zum Beispiel unterschiedliche Alarmsysteme, die ebenfalls auf hohes Interesse stoßen. 58 Prozent der Deutschen über 65 Jahre würden, wenn sie pflegebedürftig wären, Alarmsysteme wie Sturzsensoren, Herzfrequenz- oder Atemstillstandsmesser nutzen. Auf eine Erinnerungsfunktion für die Tabletteneinnahme würden 54 Prozent der über 65-Jährigen zugreifen.

Geräte der Ferndiagnose, sogenannte Tele-Monitoring-Systeme, möchten 53 Prozent der Menschen über 65 Jahren nutzen. Diese Technologien bieten sich zum Beispiel für die Versorgung von Herz-Kreislauf-Patienten an. Dabei senden Sensoren per Mobilfunk oder Internet regelmäßig medizinische Daten wie Blutdruck, Puls, Gewicht oder ein EKG an ein telemedizinisches Zentrum, ein Krankenhaus oder einen Arzt. Treten kritische Werte auf, werden die Mediziner frühzeitig informiert und können entsprechend handeln. Dadurch steigt die Sicherheit der Patienten. Sie werden rundum betreut, obwohl sie nicht stationär behandelt werden. Die Lebensqualität der Pflegebedürftigen steigt. Auch das Gesundheitssystem kann davon profitieren, denn durch diese neuen Formen der technologisch unterstützten Betreuung lassen sich teure Krankenhauseinweisungen verringern oder vermeiden.

Zur Methodik: Im Auftrag des BITKOM befragte die ARIS Umfrageforschung GmbH 1000 Deutsche ab 14 Jahren. Der Befragungszeitraum dauerte vom 3. bis 10. Februar 2009. In dieser Presseinformation sind nur die Daten für Deutsche über 65 Jahren aufgeführt.


Quelle:http://www.bitkom.de/de/presse/8477_59050.aspx (BITKOM )


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OP bedeutet Operation oder Opersationssaal. Darin wird eine Weber A, Weber B oder Weber C operiert. Bei diesen Operationen wird offen ein Bruch des Außenknöchels mittels Osteosynthese fixiert. Kostenlos oder Gratis ist dies nicht. An der Operation ist ein Operateur und ein OP-Pfleger/OP-Schwester beteiligt. Eine Antibiotika Therapie ist meist nicht erforderlich. Trotzdem erfolgt die Behandlung nicht ambulant sondern stationär.
Ein Erbgang kann sowohl dominant als auch rezessiv sein.
Für die Krankenpflege und den Rettungsdienst gibt es Prüfungsfragen für die entsprechenden Examen. Wenn man die Fragen vorher weiß, kann man gezielt lernen und besteht die Prüfung mit Bravour!
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