Lexikon der Medizininformatik
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Begriff: Fallpauschalen und Sonderentgelte
Synonyme und ähnliche Begriffe: Fallpauschale, Sonderentgelt
Definition:
Fallpauschalen und Sonderentgelte sind eine Entgeltform der Bundespflegesatzverordnung (BPflVO), mit der einzelne, gut abgrenzbare stationäre Behandlungen pauschal vergütet werden: Fallpauschalen vergüten die allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich Unterkunft, Verpflegung, Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung für einen Behandlungsfall, z.B. eine Blinddarmoperation, also letztlich alle anfallenden Kosten. Für jeden Behandlungsfall ist eine festgelegte Verweildauer des Patienten im Krankenhaus in die Fallpauschalen einkalkuliert. Eine Grenz-Verweildauer definiert für jeden Behandlungsfall den Zeitpunkt, ab dem für sog. Ausreißer-Patienten, die länger als die kalkulierte Verweildauer behandelt werden müssen, das Krankenhaus zusätzlich zur Fallpauschale eine Vergütung verlangen kann. Mit Sonderentgelten werden einzelne Leistungskomplexe eines Behandlungsfalles vergütet, so z.B. die Operationskosten, Labor- und Arzneimittelkosten. Alle weiteren Leistungen eines Krankenhauses werden über zusätzliche Pflegesätze vergütet. Alle Fallpauschalen und Sonderentgelte werden auf Bundesebene in sog. Entgeltkatalogen zusammengefaßt. Indem die Entgelte mit Punkten zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, geben die Entgeltkataloge auch die Entgeltstruktur vor. Die tatsächliche Vergütungshöhe der Fallpauschalen und Sonderentgelte ergibt sich aus der Multiplikation dieser Punkte mit den auf Landesebene festgelegten Punktwerten (DM-Beträge).
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