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Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus
Der Inhalt berücksichtigt in vollem Umfang die Zielstellung der neuen Gesundheitsreform. Neben der Darstellung von betriebswirtschaftlichen Grundlagen wird auf Aspekte der sozialen Sicherung eingegangen, auf Strukturen des Gesundheitswesens sowie auf die Gesundheits- und Sozialpolitik. Die Autoren beschreiben das Krankenhaus als Betrieb und treffen spezifische Aussagen zur Leitungs- und Führungstätigkeit. Weitere Schwerpunktthemen sind die Planung und Organisation des Personal- und Sachguteinsatzes, die Finanzierung und das Management im Pflegebereich.
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Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
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Begriff: Fallpauschalen und Sonderentgelte

Synonyme und ähnliche Begriffe: Fallpauschale, Sonderentgelt

Definition:

Fallpauschalen und Sonderentgelte sind eine Entgeltform der Bundespflegesatzverordnung (BPflVO), mit der einzelne, gut abgrenzbare stationäre Behandlungen pauschal vergütet werden: Fallpauschalen vergüten die allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich Unterkunft, Verpflegung, Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung für einen Behandlungsfall, z.B. eine Blinddarmoperation, also letztlich alle anfallenden Kosten. Für jeden Behandlungsfall ist eine festgelegte Verweildauer des Patienten im Krankenhaus in die Fallpauschalen einkalkuliert. Eine Grenz-Verweildauer definiert für jeden Behandlungsfall den Zeitpunkt, ab dem für sog. Ausreißer-Patienten, die länger als die kalkulierte Verweildauer behandelt werden müssen, das Krankenhaus zusätzlich zur Fallpauschale eine Vergütung verlangen kann. Mit Sonderentgelten werden einzelne Leistungskomplexe eines Behandlungsfalles vergütet, so z.B. die Operationskosten, Labor- und Arzneimittelkosten. Alle weiteren Leistungen eines Krankenhauses werden über zusätzliche Pflegesätze vergütet. Alle Fallpauschalen und Sonderentgelte werden auf Bundesebene in sog. Entgeltkatalogen zusammengefaßt. Indem die Entgelte mit Punkten zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, geben die Entgeltkataloge auch die Entgeltstruktur vor. Die tatsächliche Vergütungshöhe der Fallpauschalen und Sonderentgelte ergibt sich aus der Multiplikation dieser Punkte mit den auf Landesebene festgelegten Punktwerten (DM-Beträge).


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Glossar / Lexikon der Medizininformatik und des Gesundheitswesens

OP bedeutet Operation oder Opersationssaal. Darin wird eine Weber A, Weber B oder Weber C operiert. Bei diesen Operationen wird offen ein Bruch des Außenknöchels mittels Osteosynthese fixiert. Kostenlos oder Gratis ist dies nicht. An der Operation ist ein Operateur und ein OP-Pfleger/OP-Schwester beteiligt. Eine Antibiotika Therapie ist meist nicht erforderlich. Trotzdem erfolgt die Behandlung nicht ambulant sondern stationär.
Ein Erbgang kann sowohl dominant als auch rezessiv sein.
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